Der Inhalt dieses Beitrags wurde auch in der Episode "MM023 Stammtisch Spezial – Massentauglichkeit Teil 2" des Monero-Mumble-Podcasts besprochen.
Hinweis: Die hier getroffenen Zuschreibungen beziehen sich auf die Kryptowährung „Bitcoin“, sie sind jedoch auf viele weitere Kryptowährungen übertragbar.
Hinweis: Die hier getroffenen Zuschreibungen beziehen sich auf die Kryptowährung „Monero“, sie sind aber auf viele weitere Kryptowährungen übertragbar.
Funfact aus der Wikipedia: „In Deutschland sind Dienstanbieter gemäß § 13 Absatz 6 Telemediengesetz verpflichtet, „die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen“. Eine Kryptowährung erfüllt diese Anforderung bereits durch ihre Konstruktion.“
Abschließende Bewertung: Mögliche Verbote von (anonymen) Kryptowährungen wären zwar technisch umgehbar, würden in der Praxis aber dazu führen, dass kaum noch Handel gegen Fiat-Währungen und/ oder Produkte und Dienstleistungen angeboten bzw. nachgefragt würden. (Anonyme) Kryptowährungen wären damit nahezu unbrauchbar und entsprechend wertlos.